24.11.2008, 19:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2008, 19:38 von Don S. David.)
Hallo,
meine Frage bezieht sich indirekt auf die Pro-Line OP, da diese in Deutschland mit 0,5ern stattfindet.
Macht ihr euch keine Sorgen, dass es bei einer größeren und öffentlich angekündigten Aktion zu rechtlichen Problemen kommen könnte? Ich meine jetzt nicht wegen Haftung für Verletzungen oder ähnliches, sondern wegen den 0,5ern.
Hintergrund:
0,5er sind Anscheinswaffen. Freie Waffen nicht. (Erläuterung unter anderem HIER)
Folge: Für 0,5er gilt der §42a WaffG. Für freie Waffen nicht.
Der §42a WaffG verbietet generell das Führen von Anscheinswaffen. Wann führt man?
Zitat:
Warum sind da freie Waffen besser gestellt als die 0,5er? Ganz einfach, bei ihnen greift der
Zitat:
§12 III Nr. 1
0,5er laut WaffG eben nicht, egal, wie viele Erlaubnisse gegeben wurden.
Ich weiß, dass ich mit dieser Ansicht bisher eine absolute Mindermeinung in der Community vertrete. Dennoch wurde sie noch nicht mit Argumenten widerlegt. Deswegen wollte ich jetzt mal hier nachfragen und schauen, ob eventuell eine brauchbare Diskussion dabei herauskommt.
Gruß
- Flash
p.s.: Der User "FlashBang" bin nicht ich. Scheinbar hat sich hier jemand meinen Nickname reserviert.
meine Frage bezieht sich indirekt auf die Pro-Line OP, da diese in Deutschland mit 0,5ern stattfindet.
Macht ihr euch keine Sorgen, dass es bei einer größeren und öffentlich angekündigten Aktion zu rechtlichen Problemen kommen könnte? Ich meine jetzt nicht wegen Haftung für Verletzungen oder ähnliches, sondern wegen den 0,5ern.
Hintergrund:
0,5er sind Anscheinswaffen. Freie Waffen nicht. (Erläuterung unter anderem HIER)
Folge: Für 0,5er gilt der §42a WaffG. Für freie Waffen nicht.
Der §42a WaffG verbietet generell das Führen von Anscheinswaffen. Wann führt man?
Zitat:
Zitat:[...]führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübtWann führt man demnach nicht? Genau, wenn man die tatsächliche Gewalt innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Was es mit dem eigenen Besitztum auf sich hat, hab ich aber wirklich schon bis zum Abwinken erläutert in den verschiedensten Foren.
Warum sind da freie Waffen besser gestellt als die 0,5er? Ganz einfach, bei ihnen greift der
Zitat:
§12 III Nr. 1
Zitat:Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer [...] diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum [...] führtErgebnis: Freie Waffen sind mit Erlaubnis des Rechteinhabers des Grundstücks erlaubnisfrei führbar.
0,5er laut WaffG eben nicht, egal, wie viele Erlaubnisse gegeben wurden.
Ich weiß, dass ich mit dieser Ansicht bisher eine absolute Mindermeinung in der Community vertrete. Dennoch wurde sie noch nicht mit Argumenten widerlegt. Deswegen wollte ich jetzt mal hier nachfragen und schauen, ob eventuell eine brauchbare Diskussion dabei herauskommt.
Gruß
- Flash
p.s.: Der User "FlashBang" bin nicht ich. Scheinbar hat sich hier jemand meinen Nickname reserviert.